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EnEV 2009

Auf der Seite der dena (Deutsche Energie Agentur) finden Sie eine Zusammenfassung der aktuellen, gesetzlich beschlossenen EnEV 2009. Das Dokument können sie über diesen Link aufrufen: EnEV 2009 Zusammenfassung.

Alle Details finden Sie im aktuellen Gesetzestext der EnEV 2009 (vom 29. April 2009)


Dieser Text fasst die Regelungen des Referentenentwurfs zur EnEV 2009 zusammen, der am 18.04.08 veröffentlicht worden ist. Die Zusammenfassung bietet einen schnellen Überblick über die geplanten Neuregelungen, die ab 01.01.2009 in Kraft treten sollen. Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. EcoTherm und die dena übernimmt keinerlei Haftung für eventuell falsche oder missverständliche Darstellungen. Im Zweifel sind die Originaltexte, wie von den Bundeministerien veröffentlicht, maßgeblich. Die Texte finden Sie unter: www.dena-energieausweis.de

Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2007?

Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 laut Referentenentwurf sind:

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30%.
  • Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher
    Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls durchschnittlich 30%.
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude. Der maximal zulässige
    Primärenergiebedarfskennwert wird für das Gebäude individuell anhand eines Referenzgebäudes
    mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile
    und Anlagentechnik ermittelt. Der bisherige Nachweis in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis entfällt.
  • Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens (DIN V 18599) für Wohngebäude, das alternativ
    zum bestehenden Verfahren (nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die Bilanzierung
    herangezogen werden kann.
  • Ausweitung einzelner Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden – Einbeziehung von
    selbstnutzenden Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern in die Nachrüstverpflichtung
    (Vorschlag BMVBS).
  • Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
  • Stärkung der Anwendung der EnEV durch Einführung schriftlicher Belege über durchgeführte
    Maßnahmen, die stichprobenartig von den zuständigen Behörden geprüft werden.

Alle Änderungen finden Sie hier.