Dieser Text fasst die Regelungen des Referentenentwurfs zur EnEV 2009 zusammen, der am 18.04.08 veröffentlicht worden ist. Die Zusammenfassung bietet einen schnellen Überblick über die geplanten Neuregelungen, die ab 01.01.2009 in Kraft treten sollen. Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. EcoTherm und die dena übernimmt keinerlei Haftung für eventuell falsche oder missverständliche Darstellungen. Im Zweifel sind die Originaltexte, wie von den Bundeministerien veröffentlicht, maßgeblich. Die Texte finden Sie unter: www.dena-energieausweis.de
Was ändert sich im Vergleich zur EnEV 2007?
Die wesentlichen Änderungen der EnEV 2009 laut Referentenentwurf sind:
- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) um durchschnittlich 30%.
- Verschärfung der energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher
Änderungen im Gebäudebestand um ebenfalls durchschnittlich 30%.
- Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude. Der maximal zulässige
Primärenergiebedarfskennwert wird für das Gebäude individuell anhand eines Referenzgebäudes
mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile
und Anlagentechnik ermittelt. Der bisherige Nachweis in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis entfällt.
- Einführung eines neuen Bilanzierungsverfahrens (DIN V 18599) für Wohngebäude, das alternativ
zum bestehenden Verfahren (nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für die Bilanzierung
herangezogen werden kann.
- Ausweitung einzelner Nachrüstungspflichten bei Anlagen und Gebäuden – Einbeziehung von
selbstnutzenden Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern in die Nachrüstverpflichtung
(Vorschlag BMVBS).
- Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
- Stärkung der Anwendung der EnEV durch Einführung schriftlicher Belege über durchgeführte
Maßnahmen, die stichprobenartig von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Alle Änderungen finden Sie hier.